Mo.–Fr. 9–17 Uhr

Dusche statt Wanne – wer zahlt mit?

Prüfen Sie kostenlos, welche Zuschüsse für eine neue, bodenebene Dusche mit geringer Einstiegshöhe infrage kommen. Danach vereinbaren wir auf Wunsch einen kostenlosen Vor-Ort-Termin für Aufmaß und Angebot.

Erste Einschätzung ohne Namen, E-Mail oder Telefonnummer.

Modernes Bad mit begehbarer Glasdusche, WC und Doppelwaschtisch

Bei manchen Kostenträgern muss ein Antrag gestellt werden, bevor der Umbau beauftragt wird. Deshalb lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten möglichst früh zu prüfen — auch wenn schon ein Angebot vorliegt.

Das erhalten Sie in wenigen Minuten

Mögliche Kostenträger

Pflegekasse, KfW, Berufsgenossenschaft oder andere Stellen — welche für Ihre Situation infrage kommen.

Finanzielle Orientierung

Ob eher ein Zuschuss, ein zinsgünstiger Kredit oder eine steuerliche Entlastung realistisch ist.

Nächster Schritt

Was Sie konkret als Erstes tun sollten — und wie Sie zu einem kostenlosen Vor-Ort-Termin für Aufmaß und Angebot kommen.

So funktioniert's

In drei Schritten zu Ihrer Orientierung

Fragen beantworten

Wenige Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Anliegen — in der Regel wenige Minuten.

Erste Einschätzung erhalten

Sofort im Browser, ohne Namen, E-Mail oder Telefonnummer.

Vor-Ort-Termin vereinbaren

Auf Wunsch per E-Mail oder direkt zum kostenlosen Termin für Aufmaß und Angebot — inklusive Antragsreihenfolge und benötigten Unterlagen.

  • Dauert nur wenige Minuten
  • Erste Einschätzung ohne Namen, E-Mail oder Telefonnummer
  • Direkt in Ihrem Browser berechnet — Ihre Angaben werden nicht übertragen, solange Sie keine Auswertung anfordern
  • Sie entscheiden selbst, ob und wie wir Sie danach kontaktieren
  • Unverbindlich — keine Verpflichtung zur Beauftragung
  • Wir übernehmen auf Wunsch die Antragstellung bei den Kostenträgern — mit Vollmacht auch die weitere Kommunikation
  • Erreichbar: Mo.–Fr. 9–17 Uhr
Danach

Was passiert, wenn Sie Kontakt aufnehmen?

Wenn Sie einen Vor-Ort-Termin anfragen, meldet sich ein Vertriebspartner von werzahltdasbad.de persönlich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Vor Ort nehmen wir kostenlos und unverbindlich Maß, schauen uns Ihre Wanne bzw. vorhandene Dusche an und erstellen Ihnen im Anschluss ein konkretes Angebot.

Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab: Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung bei den infrage kommenden Kostenträgern. Sobald Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, kommunizieren wir dort auch direkt in Ihrem Namen — Sie werden nur eingebunden, wenn es wirklich nötig ist.

Es entsteht dabei keine Verpflichtung zur Beauftragung. Sie entscheiden nach dem Termin, ob und wie es weitergeht.

FAQ

Häufige Fragen

Das hängt von der individuellen Situation ab (z. B. Grundriss, Abfluss, gewünschte Ausstattung). Eine seriöse Zahl gibt es erst nach Besichtigung vor Ort. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin nehmen wir Maß und erstellen Ihnen ein konkretes, unverbindliches Angebot.

Wir schauen uns Ihr Bad an, nehmen Maß, klären technische Fragen (z. B. Abfluss, Untergrund) und erstellen Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich.

Je nach Bodenaufbau und vorhandenem Gefälle kommen unterschiedliche Lösungen infrage: bodenebener Einbau (die Duschfläche liegt auf Höhe des restlichen Bodens — am komfortabelsten, aber baulich am aufwendigsten), Einbau auf dem vorhandenen Boden (schnell umsetzbar, meist mit einer kleinen Aufkantung) oder ein erhöhter Einbau bei schwierigen Bodenverhältnissen bzw. fehlendem Gefälle zum Abfluss. Welche Variante zu Ihrem Bad passt, klären wir beim Vor-Ort-Termin.

Nicht unbedingt. Eine begehbare (Walk-in-)Dusche ist eine offene Dusche ohne Tür, meist mit einer festen Glaswand als Spritzschutz. Bleibt dabei eine kleine Schwelle zum restlichen Boden bestehen, gilt sie als barrierearm, aber nicht als barrierefrei im Sinne der DIN 18040. Vollständig schwellenlos und damit barrierefrei ist eine Dusche erst, wenn Bodenbelag und Ablauf exakt bündig ausgeführt werden. Wir sprechen deshalb bewusst von barrierearmen Lösungen und sagen Ihnen beim Vor-Ort-Termin ehrlich, was in Ihrem Bad baulich möglich ist.

Für die meisten Personen dauert der Check nur wenige Minuten. Sie können ihn jederzeit abbrechen — ein Neuladen der Seite setzt ihn allerdings zurück.

Nein. Der Fördercheck ist eine erste, unverbindliche Orientierung. Er ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage eines Kostenträgers. Die endgültige Entscheidung trifft der jeweilige Kostenträger im Einzelfall.

Die erste Einschätzung wird direkt in Ihrem Browser berechnet und nicht übertragen. Erst wenn Sie ausdrücklich eine Auswertung per E-Mail oder einen Vor-Ort-Termin anfragen, werden die dafür nötigen Angaben an uns übermittelt. Details finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Nein. Der Check funktioniert auch ohne Pflegegrad oder wenn er noch nicht entschieden ist. Je nach Ursache und Situation kommen unterschiedliche Kostenträger infrage — der Check zeigt, welche Frage zuerst geklärt werden sollte.

Ja. Bei einer Mietwohnung wird in der Regel zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters zum Umbau benötigt. Der Check weist Sie darauf hin, wenn diese noch fehlt.

Das kommt auf den jeweiligen Kostenträger an: Manche verlangen einen Antrag vor Auftragserteilung, andere prüfen auch nachträglich. Wir klären das für Sie möglichst umgehend direkt beim infrage kommenden Kostenträger. Eine nachträgliche Bewilligung können wir nicht zusagen.

Die Pflegekasse fördert bauliche Veränderungen wie den eigentlichen Wannen-zu-Dusche-Umbau. Die Krankenkasse übernimmt dagegen bewegliche Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschhocker oder einen Badewannenlifter — über eine ärztliche Verordnung und ein Sanitätshaus. Beide Wege schließen sich nicht aus und lassen sich kombinieren.

Das hängt vom aktuellen Programmstatus ab: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B und der Förderkredit 159 waren in der Vergangenheit bereits mehrfach zeitweise ausgesetzt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf ältere Angaben im Internet — der Fördercheck berücksichtigt den tagesaktuellen Stand automatisch und zeigt Ihnen bei Bedarf alternative Kostenträger.

Nein, das müssen Sie nicht allein tun. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung bei den infrage kommenden Kostenträgern. Sobald Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, kommunizieren wir dort auch direkt in Ihrem Namen — wir nehmen Ihnen einen Großteil der Bürokratie ab.

Diesen Eigenanteil können Sie unabhängig vom gewählten Förderweg zusätzlich steuerlich geltend machen: Über § 35a EStG lässt sich der Lohnkostenanteil der Handwerkerrechnung mit bis zu 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Wir stellen Ihnen dafür eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Lohnkostenanteil aus.

Auch wenn sich keine eindeutige erste Anlaufstelle bestimmen lässt, kann Ihr Umbau trotzdem sinnvoll und teilweise förderfähig sein. Sprechen Sie uns gerne direkt an — wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an.

Bereit für Ihre erste Einschätzung?

Es dauert nur wenige Minuten — unverbindlich und ohne Angabe von Kontaktdaten. Im Anschluss auf Wunsch direkt zum kostenlosen Vor-Ort-Termin für Aufmaß und Angebot.