Mo.–Fr. 9–17 Uhr

Regionen

Rhein-Main und Rhein-Neckar sind gewachsene Wirtschaftsräume, keine einheitlichen Verwaltungsgebiete — zuständig bleibt immer die Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnorts.

Landkreise

Städte

Bundesländer im Leistungsgebiet

Je nach Adresse gilt unterschiedliches Landesrecht: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen. Die Pflegekasse ist als bundesweit einheitlich organisierte Kasse davon unabhängig; Landesförderung, Landesbauordnung und die Zuständigkeit für nachrangige Sozialleistungen richten sich dagegen nach dem jeweiligen Bundesland und Kreis. Welche Landesförderbank für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag Förderbanken der Bundesländer.

Ihre Adresse ist nicht dabei? Starten Sie trotzdem den Fördercheck.