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Der wichtigste Unterschied zur Pflegekasse

Die Pflegekasse fördert bauliche, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — also den eigentlichen Umbau von der Wanne zur Dusche (mehr dazu im Beitrag Zuschuss der Pflegekasse). Die Krankenkasse dagegen finanziert nach §§ 33 ff. SGB V bewegliche Hilfsmittel, die fest angeschraubt oder einfach hinzugestellt werden, ohne dass dafür Fliesen, Bodenaufbau oder Sanitärinstallation verändert werden müssen.

Welche Hilfsmittel typischerweise infrage kommen

  • Haltegriffe zum Nachrüsten an Wand oder Wanne
  • Duschhocker, Duschklappsitze und Badewannensitze
  • Badewannenlifter
  • Aufrichthilfen

Diese Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet. Ob und in welcher Ausführung ein konkretes Produkt erstattet wird, hängt von der jeweils zutreffenden Hilfsmittelnummer ab.

So läuft die Beantragung ab

  1. Ärztliche Verordnung bei Hausarzt oder Facharzt einholen, mit möglichst genauer Hilfsmittelnummer.
  2. Verordnung bei einem zugelassenen Sanitätshaus einreichen.
  3. Kostenübernahme durch die Krankenkasse abwarten — die Bewilligung sollte vor der Bestellung vorliegen.

Dieser Ablauf unterscheidet sich deutlich von der Antragstellung bei der Pflegekasse und läuft über Ihren Arzt und ein Sanitätshaus, nicht über uns als Fachbetrieb für den Duschumbau. Wir weisen an dieser Stelle bewusst darauf hin, statt einen Prozess zu beschreiben, den wir nicht selbst durchführen.

Beide Wege lassen sich kombinieren

Ein barrierearmer Duschumbau über die Pflegekasse schließt zusätzliche Hilfsmittel über die Krankenkasse nicht aus — im Gegenteil: Haltegriffe oder ein Duschhocker ergänzen einen baulichen Umbau häufig sinnvoll. Für den baulichen Teil und die dafür infrage kommenden Kostenträger ordnet der Fördercheck Ihre Situation unverbindlich ein.