Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Gefördert werden bauliche Veränderungen, die „die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern" oder der pflegebedürftigen Person „eine möglichst selbständige Lebensführung" ermöglichen. Der Umbau einer Badewanne zu einer Dusche mit geringer Einstiegshöhe ist ein klassisches Beispiel für eine solche Maßnahme.
Voraussetzung: Pflegegrad
Anspruchsberechtigt sind Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5). Liegt noch kein Bescheid vor, aber ein Antrag ist bereits gestellt, lohnt sich die Prüfung trotzdem — viele Kassen bearbeiten den Zuschuss parallel zur Pflegegradfeststellung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem Höchstbetrag je Maßnahme. Da sich dieser Betrag durch gesetzliche Anpassungen ändern kann, weisen wir den aktuell bei uns hinterlegten und mit der Gesetzesquelle abgeglichenen Wert direkt im Fördercheck aus, statt ihn hier isoliert zu nennen und im Lauf der Zeit veralten zu lassen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach gewährt werden — das klären wir im Einzelfall für Sie mit der Pflegekasse.
Hinweis: Diese Angabe wird derzeit noch fachlich freigegeben und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Zählt Eigenleistung beim Zuschuss?
Die Pflegekasse erstattet die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten der Maßnahme — in der Regel anhand der Rechnung eines Fachbetriebs. Wird ein Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbracht, lässt sich dafür meist nur der nachgewiesene Materialaufwand ansetzen, nicht die eigene Arbeitszeit ohne Rechnung. Ob und in welchem Umfang Eigenleistung im Einzelfall anerkannt wird, handhaben die Pflegekassen unterschiedlich — das klären wir vor Antragstellung direkt mit der zuständigen Kasse.
Was die Pflegekasse fördert — und was nicht
Gefördert werden bauliche Anpassungen des Wohnumfelds. Bewegliche Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Duschhocker oder Haltegriffe zum Nachrüsten laufen dagegen in der Regel über die Krankenkasse als eigenständiges Hilfsmittel — dazu mehr im Beitrag Krankenkasse: Hilfsmittel statt Umbau. Beide Wege schließen sich nicht aus und lassen sich bei Bedarf kombinieren.
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Nachweis des Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse) bereithalten.
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen.
- Antrag möglichst vor Auftragserteilung bei der Pflegekasse stellen.
- Nach Bewilligung: Umbau beauftragen und Rechnung zur Erstattung einreichen.
Auf Wunsch übernehmen wir die Antragstellung für Sie — nach Erteilung einer gesonderten Vollmacht auch die weitere Kommunikation mit der Pflegekasse. Details dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, Abschnitt „Vertretung gegenüber Kostenträgern".