Mo.–Fr. 9–17 Uhr
  • Pflegekasse

    Bei vorhandenem oder beantragtem Pflegegrad ist die Pflegekasse für viele barrierearme Duschumbauten die erste Anlaufstelle.

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  • Krankenkasse

    Für bewegliche Hilfsmittel wie Haltegriffe oder einen Duschhocker kann zusätzlich die Krankenkasse zuständig sein.

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  • KfW-Förderung

    Der Bund fördert altersgerechtes Umbauen über die KfW — wir prüfen für Sie, ob das Programm aktuell geöffnet ist.

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  • Unfallversicherung

    Nach einem anerkannten Arbeitsunfall oder je nach privatem Vertrag kann eine gesetzliche oder private Unfallversicherung einspringen.

  • Kommunale Förderprogramme

    Manche Städte und Gemeinden legen eigene, zusätzliche Fördertöpfe für barrierearmes Wohnen auf.

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  • Landesförderbanken

    Zusätzlich zur KfW bieten einige Bundesländer eigene Förderwege über ihre jeweilige Landesförderbank.

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  • Sozialamt

    Reicht keiner der anderen Kostenträger aus, kommt nachrangig auch das örtlich zuständige Sozialamt infrage.

  • Steuerliche Handwerkerleistung

    Den nicht bezuschussten Teil der Kosten lässt sich unabhängig vom Förderweg oft zusätzlich steuerlich geltend machen.

Ob und in welcher Kombination diese Wege für Sie konkret infrage kommen, hängt von Faktoren wie Pflegegrad, Unfallursache, Wohnort und der aktuellen Programmlage ab — das ändert sich zudem gelegentlich. Eine pauschale Aussage wäre daher unseriös. Der Fördercheck ordnet Ihre persönliche Situation in wenigen Minuten ein, ganz ohne Angabe von Kontaktdaten.